Es gibt eine Vielzahl von ungeschriebenen Nebenpflichten. Der Zugriff auf die Arbeitsergebnisse sollte selbstverständlich sein. Dennoch ist es ratsam, sich faktisch und rechtlich besser abzusichern.
Die Beschäftigen sollten regelmäßig ihre Arbeitsergebnisse festhalten/ dokumentieren und übermitteln. Und der Arbeitgeber sollte diese sichern. Darüber hinaus könnte in den Arbeitsvertrag eine Pflicht aufgenommen werden, dass der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber den Zugriff zu seinen Arbeitsergebnissen, die auch in digitaler Form zu ermöglichen hat. Diese Pflicht könnte mit einer Vertragsstrafe abgesichert werden.