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B Anchor

Beschlüsse

Möchte der Betriebsrat einen Rechtsbeistand beauftragen, so muss er hierzu einen Beschluss fassen. Hier haben wir einige Entwürfe der regelmäßig angefragten Beschlüsse als Vorlage für Ihre Sitzung.
Gern senden wir Ihnen auch auf den Fall abgestimmte Vorlagen auf Anfrage zu.

Beschluss Einigungsstelle

Beschluss Sachmittel, 40 Abs. 2

Beschluss Unterlassung Betriebsänderung

Schreiben wegen Schulungen

E Anchor

Bundesagentur für Arbeit

Entgeltdifferenzen

Ein Blick auf die Entgeltabrechnung kann sich lohnen, denn es kommt vor, dass die Abrechnung Fehler zu Ihren Ungunsten enthält. Da im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag Ausschlussfristen vereinbart sein können, sollten Sie reagieren, in dem Sie einen Antrag auf Lohnkorrektur stellen. Wir haben Ihnen einen Vordruck erstellt, auf den Sie gern zurückgreifen oder an dem Sie sich einfach können. Sollte der Arbeitgeber den Antrag zurückweisen oder gar nicht reagieren, so helfen wir Ihnen gern weiter.

Erklärung bei Teminsvertretung

Für den Fall, dass Sie zu einem Termin geladen wurden, diesen aber nicht wahrnehmen können, haben wir folgende Erklärung vorbereitet. Sie bestätigt dem Gericht, dass wir mit allen wesentlichen Informationen versorgt sind und die Verhandlung zu führen und ggf. zu einem Abschluss zu bringen.
Bitte informieren Sie sich, wer den Termin für Sie wahrnehmen wird und wählen Sie dann die entsprechende Erklärung aus. Nach Unterzeichnung senden Sie uns die Erklärung einfach zu – gern vorab per E-Mail oder Fax.

M Anchor

Mandatsanfragen

Bei einer Beauftragung brauchen wir einige Informationen von Ihnen. Bitte füllen Sie den anliegenden Fragebogen aus und senden ihn uns zu.

P Anchor

Prozesskostenhilfe

Sie möchten sich Klagen, haben aber zurzeit nicht die finanziellen Möglichkeiten dazu? Eine Besonderheit im Arbeitsrecht ist, dass jede Partei immer die eigenen Anwaltskosten zu tragen hat – also auch bei einer erfolgreichen Klage. Da eine Klage teuer werden kann, gibt es die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe zu beantragen. Das machen wir gern für Sie, benötigen hierfür aber beide ausgefüllten Erklärungen.

Sollten Sie sich übrigens erst einmal beraten lassen wollen, so ist das in der Regel auch mit Kosten verbunden. Hierfür können Sie aber Beratungshilfe beantragen. Wie und wann das möglich ist, können Sie hier nachlesen: Beratungshilfe

Der Beratungshilfeschein kann übrigens nur an dem für Ihren Wohnort zuständigen Amtsgericht beantragt werden. Wo das ist, können Sie hier herausfinden: Amtsgerichte

V Anchor

Vollmachten

Um Sie vertreten zu können, brauchen wir eine Vollmacht. Natürlich können Sie uns auch mündlich bevollmächtigen, dennoch ist es in einigen Fällen sinnvoll, eine schriftliche Vollmacht vorlegen zu können. Auch ist es für beide Seiten angenehmer, wenn klar geregelt wird, für welche Sachen wir bevollmächtigt werden und welche Befugnisse wir damit haben.