Sie überlegen, einen Betriebsrat zu gründen, wissen aber nicht, ob und wie das machbar ist? Vielleicht sind Sie aber auch neu im Betriebsrat und sind sich nicht sicher, wie Sie die Interessen Ihrer Kolleg*innen am besten vertreten können. Aber auch „alten Hasen“ werden durch unsere Schulungen oft neue Kniffe vermittelt.

Seit über zehn Jahren begleiten wir Arbeitnehmer*innen bei der Wahl und unterstützen sie unter anderem auch durch Fortbildungen bei Ihrer Arbeit für den Betriebsrat. Die Referenten sind alle erfahrene Rechts- und Fachanwälte im Arbeitsrecht, die schon seit längerem erfolgreiche Seminare im Arbeitsrecht geben.

Natürlich gibt es Situationen, bei denen der Betriebsrat vor Fragen steht, die in Standardseminaren nicht behandelt werden – z. B. weil ein sehr spezifisches Problem auftaucht. Gern bereiten wir dann individuell eine Schulung für Sie vor und gehen darin auf alle wichtigen Punkte ein, so dass Sie am Ende genug Wissen besitzen um die anstehenden Probleme zu lösen.

Wir bieten Schulungen für alle Bereiche, die für die Betriebsratsarbeit notwendig sind. Die Betriebsratswahl, Basis für neue Betriebsratsmitglieder sowie Grundlagenseminare bilden dabei das Fundament. Darüber hinaus geben wir mit der Einführung in die Betriebsratsarbeit einen Überblick über die alltäglichen Aufgaben eines Betriebsratsmitglieds. Natürlich behandeln wir auch regelmäßig die aktuelle Rechtsprechung. Darüber hinaus können Sie bei uns auch Seminare zum Arbeitszeitgesetz, für den Wirtschaftsausschuss sowie dem wichtigen Thema Betriebsänderungen finden. Auch bilden wir Sie gern im Bereich Datenschutz fort, bringen Ihnen alles notwendige über das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM), den Arbeits- und Gesundheitsschutz bei. Auch die für die Schwerbehindertenvertretung bieten wir Seminare an.

Bei kleineren Gruppen bis zu sieben Personen bieten wir unseren Besprechungsraum in der Kanzlei an. Bei größeren Gruppen suchen wir einen passenden Seminarraum für Sie heraus. Bitte kontaktieren Sie uns für ein individuelles Angebot.

Betriebsratswahl

Gern stehen wir Ihnen von Anfang an während des laufenden Verfahrens zur Verfügung. Der Wahlvorstand kann auftretende Fragen jederzeit sofort und fachkompetent beantwortet bekommen. Die Anfragen sind telefonisch oder per E-Mail möglich. Sie können beispielsweise das Wahlausschreiben oder Fragen zu eingereichten Wahlvorschlägen betreffen. Wir prüfen, welches Wahlverfahren für Sie das richtige ist und schulden Sie entsprechend. Hierbei werden unter anderem folgende Sachen besprochen:

  • Aufgaben des Wahlvorstandes
  • Erstellung der Wählerliste
  • Erlass des Wahlausschreibens
  • Überprüfung der Wahlvorschläge
  • Durchführung der Wahl
  • Schriftliche Stimmabgabe/ Briefwahl
  • Wahl mehrerer Betriebsratsmitglieder – Personen- oder Listenwahl
  • Abwicklung der Wahl/ Stimmenauszählung
  • Feststellung (der Sitzverteilung) der Gewählten
  • Bekanntmachung der Gewählten (Konstituierung des Betriebsrats)


Neu im Betriebsrat

Für neugewählte Betriebsratsmitglieder*innen ist es wichtig, sich schnell einen ersten Überblick zu verschaffen:

  • Welche Rechte und Möglichkeiten, aber auch Pflichten hat der Betriebsrat?
  • Wie sollte sich der Betriebsrat intern organisieren?
  • Welche Prioritäten sind zu setzen?
  • Welche Aufgaben stehen warum als nächstes an?

Mit dem Seminar geben wir Ihnen alles für eine gesunde Basis für die Betriebsratsarbeit in die Hand. Die Folgeseminare bauen darauf auf.


Grundlagenseminare

Um ein Gebäude zu bauen, braucht es ein stabiles Fundament. Dieses bieten wir Ihnen mit dem Grundlagenseminar. Sie erwerben darin vertiefende Kenntnisse und Fähigkeiten der Betriebsratsarbeit. Wir zeigen Ihnen, wie typische Fehler vermeiden, wie Protokolle und Beschlüsse gefertigt werden müssen. Auch erhalten Sie gründliche Kenntnisse rund um die Betriebsvereinbarungen.


Einführung in die Betriebsratsarbeit

In diesen Seminaren erlernen Sie die alle Themen, die Sie für Ihre Arbeit im Betriebsrat brauchen. Sie lernen das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) kennen und vertiefen Ihr Wissen darin. Hierbei werden alle wichtigen Informationen rund um das Arbeitsverhältnis von Arbeitgeber und Arbeitnehmer vermittelt. Sie werden auch die ökonomische Kompetenz für die wirtschaftlichen Grundlagen erhalten, um als Betriebsrat mit jedem Arbeitgeber vernünftig debattieren zu können.

Es gibt folgende Seminare die teilweise aufeinander aufbauen:

Betriebsverfassungsgesetz Teil 1 – Grundlagen der Betriebsratsarbeit

Aufbau von Betriebsverfassungs- und Arbeitsrecht
Verhältnis Betriebsrat – Arbeitgeber – Belegschaft
Persönliche Situation der Betriebsratsmitglieder
Das Betriebsratsgremium – Organisation und Geschäftsabläufe
Einführung in die Beteiligungsrechte des Betriebsrats
Grundsätze der (erzwingbaren) Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats

Betriebsverfassungsgesetz Teil 2 – Die Beteiligung des Betriebsrats in personellen und sozialen Angelegenheiten

Verhältnis verschiedener Rechtsnormen zueinander
Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten
Beteiligung des Betriebsrats bei allgemeinen personellen Angelegenheiten
Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen
Mitbestimmung bei Kündigungen
Beratung für den Betriebsrat
So setzen Sie Ihre Rechte durch

Betriebsverfassungsgesetz Teil 3 – die Beteiligung des Betriebsrats in wirtschaftlichen Angelegenheiten

Agieren oder Reagieren
Beteiligung des Betriebsrats in wirtschaftlichen Angelegenheiten
Beteiligung des Betriebsrats bei Betriebsänderungen
Interessenausgleich und Sozialplan
Mitbestimmung des Betriebsrats bei Maßnahmen
Unterrichtungs- und Beratungsrechte des Betriebsrats bei der Planung von
Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Berufsbildung
Umgang mit Arbeitnehmerbeschwerden

Arbeitsrecht Teil 1 – Grundsätze des Arbeitsrechts, Anbahnung und Begründung von Arbeitsverhältnissen

Übersicht, Rechtsgrundlagen
Anspruchsgrundlagen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
Anbahnung von Arbeitsverhältnissen
Besondere Arbeitnehmergruppen – Überblick
Begründung des Arbeitsverhältnisses – der Arbeitsvertrag
Arbeitgeberpflichten aus dem Arbeitsvertrag
Arbeitnehmerpflichten aus dem Arbeitsvertrag
Arbeitsvergütung
Arbeitszeit

Arbeitsrecht Teil 2 – Arbeitnehmerechte und -pflichten im laufenden Arbeitsverhältnis

Teilzeitarbeit
Mutterschutz und Elternzeit
Gewährung von Urlaub
Krankheit des Arbeitnehmers
Störungen im Arbeitsverhältnis
Kürzung oder Streichung vertraglicher Arbeitnehmeransprüche
Kürzung oder Streichung von Arbeitnehmeransprüchen aus Betriebsvereinbarungen
Kürzung oder Streichung von Arbeitnehmeransprüchen aus Tarifvertag
Folgen eines Betriebsübergangs für das Arbeitsverhältnis

Arbeitsrecht Teil 3 – Beendigung von Arbeitsverhältnissen

Kündigung von Arbeitsverhältnissen
Beendigung durch Aufhebungsvertrag
Beendigung bei befristeten Arbeitsverhältnissen
Personenbedingte Kündigung
Verhaltensbedingte Kündigung
Betriebsbedingte Kündigung
Änderungskündigung
Außerordentliche (fristlose) Kündigung
Kündigungsschutzvorschriften
Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei Beendigung von Arbeitsverhältnissen
Arbeitgeberpflichten bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Sozialversicherungs- und steuerrechtliche Fragen

Arbeitszeitgesetz

Ein wichtiges Werkzeug in der Betriebsratstätigkeit ist die Mittbestimmung bei Arbeitszeitfragen. Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) gibt den Rahmen für die Arbeitszeit der Arbeitnehmer vor, so dass die Sicherheit und der Gesundheitsschutz bei der Arbeitszeitgestaltung zu gewährleisten sind und die Möglichkeiten für flexible Arbeitszeiten verbessert werden können.

Hier kann der Betriebsrat mit dem Arbeitgeber gleichberechtigt bestimmen, wann im Betrieb gearbeitet wird und ob Überstunden anfallen dürfen. Diese Form der Mitbestimmung ist ein zentraler Bereich im Betriebsverfassungsgesetz und der Betriebsrat sollte die zahlreichen Regelungen auf diesem Gebiet genau kennen. Gern unterstützen wir Sie dabei.


Aktuelle Rechtsprechung

Die Gesetzgebung und damit verbunden natürlich auch die Rechtsprechung befinden sich im steten Wandel. Neben der Arbeit im Betrieb und für den Betriebsrat ist es schwierig den Anschluss zu behalten. Damit Sie immer auf dem aktuellen Stand sind, bieten wir Ihnen diese Schulung zum europäischen Arbeitsrecht oder aktuelle Rechtsprechung der Arbeitsgerichtsbarkeit. Folgende Themen werden wir behandeln:

  • Aktuelle Gesetzesänderungen im Arbeitsrecht
  • Neues im Arbeitsvertragsrecht aus der Rechtsprechung
  • Aktuelle Entscheidungen zur Nutzung von Social Media am Arbeitsplatz
  • Aktuelle Rechtsprechung zum Arbeits- und Gesundheitsschutz
  • Aktuelle Trends in der Rechtsprechung


Betriebsänderungen

Steht eine Betriebsänderung an, so stellen sich der Belegschaft viele Fragen, denn die Änderungen sind in der Regel mit erheblichen sozialen und wirtschaftlichen Folgen für die Arbeitnehmer im Betrieb verbunden. Hier besteht die Herausforderung für den Betriebsrat darin, möglichst frühzeitig die anstehenden Veränderungen zu erkennen, um mit dem Arbeitgeber über eine Milderung der wirtschaftlichen Nachteile für die Beschäftigten zu verhandeln. Er sollte dabei in der Lage sein, eine eigene Verhandlungslinie festzulegen und diese geschlossen zu vertreten.

Wir vermitteln Ihnen, unter welchen Voraussetzungen eine beteiligungspflichtige Betriebsänderung vorliegt, damit Sie alle Verhandlungsschritte und wesentlichen Inhalte auf dem Weg zu Interessenausgleich und Sozialplan nachvollzogen werden.

  • Begriff der Betriebsänderung (§ 111 BetrVG)
  • Besondere Probleme bei Aufspaltung oder Zusammenschluss
  • Interessenausgleich und Sozialplan
  • Strategische Aspekte der Verhandlungen
  • Schwerpunkte bei Sozialplanverhandlungen am Beispiel eines Mustersozialplans
  • Möglichkeiten von Transfersozialplänen, Transfergesellschaften, Outplacement


Datenschutz

Der Arbeitgeber hat verschieden Möglichkeiten, die Beschäftigten zu Überwachen. Diese Möglichkeiten werden auch vielfach genutzt, in dem personenbezogene Daten erfasst und gespeichert werden. Auch gibt es eine zunehmende Überwachung der Mitarbeiter*innen durch Videoüberwachung oder den Einsatz von dafür entwickelter Software.

Der Betriebsrat hat – neben dem ggf. vorhandenen betrieblichen Datenschutzbeauftragten – die Aufgabe, auf die Einhaltung der Datenschutzrichtlinien zu achten.

Sie erhalten einen Überblick über die Beteiligungsrechte des Betriebsrats in den Fragen des betrieblichen Datenschutzes, damit Sie die Interessen Ihrer Mitarbeiter*innen optimal vertreten können. Hierbei werden wir auf die typischen Problemfelder Ihres Betriebes eingehen und Ihnen das Werkzeug in die Hand geben, damit sie die Sachverhalte eigenständig beurteilen und lösen können.

Unter anderem befassen wir uns mit:

  • Betrieblichem Datenschutzrecht
  • Mitarbeiterdatenschutz in den verschiedenen Phasen des Berufslebens
  • Starke Mitbestimmung des Betriebsrat


Arbeits- und Gesundheitsschutz

Nach wissenschaftlichen Studien im Auftrag der Europäischen Union sind immerhin 35 Prozent der Arbeitnehmer der Auffassung, dass ihre Arbeit ihre Gesundheit gefährdet. 28 Prozent geben an, dass gesundheitliche Beschwerden durch ihre Beschäftigung ausgelöst und verschärft werden.

Die Planung und Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes gehören zu den grundlegenden Aufgaben des Betriebsrats. Dabei muss die Prävention, nämlich die Schaffung eines gesunden und sicheren Arbeitsumfeldes, im Vordergrund stehen.

Lernen Sie in unserem Seminar die arbeitsmedizinischen und rechtlichen Grundlagen sowie die Beteiligungsrechte und Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats kennen, mit denen die Bereiche der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes gezielt verbessert werden können.

  • Betriebsärztliche Aufgaben und Verantwortlichkeit (gemäß der DGUV Vorschrift 2)
  • Spezielle Belastungen am Arbeitsplatz, z. B.
  • Beteiligungsrechte des Betriebsrats
  • Arbeitsschutzgesetz und Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats
  • Weitere wichtige Arbeitsschutzbestimmungen, u. a.


Wirtschaftsausschuss

Der Wirtschaftsausschuss soll den Betriebsrat bei der Einschätzung der wichtigen wirtschaftlichen Daten des Unternehmens unterstützen. Außerdem soll er mit dem Arbeitgeber ¬ªberaten¬´, welche betriebswirtschaftlichen Maßnahmen für die Belegschaft und den Betrieb sinnvoll sind. Unterstützung wie Beratung erfordern von jedem Wirtschaftsausschussmitglied vertiefte betriebswirtschaftliche Kenntnisse.

Im Seminar vermitteln wir Ihnen die rechtlichen Bedingungen des Wirtschaftsausschusses. Sie lernen auch, die wirtschaftlichen Daten richtig einzuschätzen, Unterlagen zu ¬ªentschlüsseln¬´ und daraus anwendbare Informationen zu erhalten. Nach dem Besuch des Seminars sind Ihnen die praktischen Arbeitsabläufe im Wirtschaftsausschuss vertraut, und Sie wissen, wie Sie Ihre Informations- und Beratungsrechte kompetent wahrnehmen können.

  • Rechtlicher Rahmen der Arbeit im Wirtschaftsausschuss (WA)
  • Betriebswirtschaftliche Daten nutzen
  • Tätigkeit des Wirtschaftsausschusses organisieren
  • Der Jahresabschluss als Informationsquelle – praktische Beispiele


Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Das BEM soll die Betroffenen bei der Wiederherstellung ihrer Arbeitsfähigkeit und dem Erhalt ihres Arbeitsplatzes unterstützen. Wichtig für diesen Prozess ist die Mitwirkung des betroffenen Mitarbeiters. In einem Gespräch mit der Führungskraft, dem Betriebsrat oder dem BEM-Team muss er/sie auch über sehr persönliche Themen sprechen. Dementsprechend ist es nötig, eine vertrauensvolle Gesprächsatmosphäre herzustellen. Trotzdem kann es im Gespräch zu Widerständen und belastenden Situationen kommen. Das Wissen über den richtigen Umgang mit solchen schwierigen Gesprächssituationen kann entscheidend für den positiven Ausgang eines BEM-Gesprächs sein. Gleichzeitig gilt es aber auch, im Gespräch bestimmte Ziele zu erreichen, weswegen eine gute Gesprächsvorbereitung, -durchführung und -nachbereitung nötig sind.

In diesem Training lernen Sie, BEM-Gespräche sensibel und zielführend zu gestalten und Rückkehrgespräche als wichtige Informationsquelle und auch als Motivationsfaktor zu nutzen damit der Prozess für alle Beteiligten ein Erfolg wird – auch langfristig!

  • Krankenrückkehrgespräche und BEM-Gespräche
  • Grundlagen einer bedachtsamen Kommunikation
  • Gesprächsvorbereitung, -durchführung und -nachbereitung

In diesem Seminar lernen Sie BEM-Gespräche sensibel zu führen:

  • Sie setzten sich mit der Bedeutung von Rückkehrgesprächen für die Führung von Mitarbeitern auseinander
  • Sie können erfolgreich Gespräche im Rahmen des BEM gestalten
  • Sie lernen wichtige Gesprächstechniken in Rückkehrgespräch kennen
  • Sie verbessern Ihr persönliches Gesprächsverhalten und können schwierige Gesprächssituationen vermeiden oder sie entschärfen, wenn diese dennoch auftreten

Bei längerer Arbeitsunfähigkeit eines Mitarbeiters frühzeitig und vor allem professionell zu handeln, darum geht es beim Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM). Die praktische Umsetzung ist allerdings häufig von Unsicherheit und Unklarheit sowohl auf Arbeitgeber- als auch Arbeitnehmerseite gekennzeichnet. In vielen Betrieben gibt es sogar auf allen Seiten Vorbehalte gegen dieses gesetzlich vorgeschriebene Instrument betrieblicher Gesundheitsvorsorge. Umso wichtiger ist es, sich beständig über die Entwicklung der Rechtsprechung zum BEM auf dem Laufenden zu halten, Erfahrungen auszutauschen und die jeweilige betriebliche Praxis bei der Durchführung des BEM zu überprüfen und zu optimieren.

Neben der aktuellen Rechtsprechung zum BEM und der Vertiefung rechtlicher Fragestellungen stehen in diesem Seminar praktische Fragen bei der Einführung und Umsetzung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements im Mittelpunkt.

  • Rechtliche Fragen zum BEM – Vertiefung
  • Praktische Umsetzung im Betrieb – Vertiefung

Schwerbehindertenvertreter sind Allrounder: Sie beraten, formulieren Anträge, knüpfen Kontakte zu Behörden, bearbeiten Konflikte und vieles mehr. Das können sie nur, wenn sie über Anlaufstellen, Hilfen und das Leistungsspektrum für behinderte Menschen gut informiert sind und die eigenen Gestaltungsmöglichkeiten im Betrieb kennen und voll ausschöpfen. Der Integrationsvereinbarung kommt dabei eine entscheidende Bedeutung zu: Mit ihr legen Arbeitgeber, Schwerbehindertenvertretung und Betriebsrat gemeinsame Ziele fest, um die Beschäftigungssituation behinderter Menschen im Betrieb zu verbessern. Dies gilt auch und gerade für die Weiterbildung schwerbehinderter Menschen.

In unserem Aufbauseminar erfahren Sie im Überblick, welche Anlaufstellen und Hilfen es für schwerbehinderte Menschen gibt. Wir informieren Sie über mögliche Regelungsbereiche einer Integrationsvereinbarung und wie Sie Ihre Gestaltungsmöglichkeiten nutzen. Sie erhalten Tipps rund um die Eingliederung und die betriebliche Qualifizierung schwerbehinderter Menschen im Betrieb. Im zweiten Teil richten Sie den Blick auf die Konfliktbearbeitung und lernen, durch kompetente Beratung schwerbehinderte Menschen auch in schwierigen Situationen zu begleiten und Konflikte zu regeln.

Besondere Aufgaben der SBV im Betrieb

  • Anlaufstellen und Hilfen für schwerbehinderte Menschen im Überblick
  • Betriebliche Integration – die Integrationsvereinbarung im Überblick
  • Betriebliche Weiterbildung – Kompetenzen erkennen und ausbauen

Konflikte schwerbehinderter Menschen aktiv lösen

  • Typische Konflikte im Alltag der Schwerbehindertenvertretung
  • Bearbeitung konkreter Konflikte aus dem SBV-Alltag der Teilnehmer


Die Schwerbehindertenvertretung

Wer die Rechte der schwerbehinderten Beschäftigten und der SBV nicht kennt, kann sein Amt als Vertrauensperson nicht ordnungsgemäß führen. Um eng mit dem Arbeitgeber, seinem Beauftragten und dem Betriebsrat zusammenarbeiten zu können, sind vertiefte Kenntnisse zwingend erforderlich. Jede Vertrauensperson benötigt regelmäßig ein Update der aktuellen Entwicklung von Gesetzgebung und Rechtsprechung. Eine erfolgreiche Interessenvertretung erfordert auch die Fähigkeit, die Belange behinderter Menschen kompetent zu vertreten und zu verhandeln. Dazu muss die Vertrauensperson einschätzen können, welche Chancen und Risiken bei der Durchsetzung von Interessen der schwerbehinderten und der ihnen gleichgestellten Menschen bestehen.

In unserem Seminar werden Sie auf den aktuellen Stand für Ihre Arbeit in der SBV gebracht und lernen realistisch einzuschätzen, ob und wie Sie Ihre Rechte als Vertrauensperson und die der behinderten Kollegen erfolgreich durchsetzen können. Im zweiten Teil erfahren Sie, wie Sie sich auf Verhandlungen gezielt vorbereiten, überzeugend argumentieren und klare Aussagen Ihrer Verhandlungspartner erreichen können. Sie trainieren, sich in Gesprächen und bei Verhandlungen argumentativ stark einzubringen und auch durchzusetzen, um die Belange der behinderten Menschen im Betrieb kompetent zu vertreten.

  • Neueste Rechtsprechung, rechtspolitische Initiativen und neue Gesetze
  • Überzeugendes Verhandeln als Schwerbehindertenvertrauensperson
  • Selbstsicher argumentieren und die Verhandlung erfolgreich führen

Die Schwerbehindertenvertretung (SBV) hat in Zusammenarbeit mit Arbeitgeber und Betriebsrat die wichtige Aufgabe, die Eingliederung und Teilhabe schwerbehinderter Kollegen zu fördern, ihre Interessen zu vertreten und ihnen beratend zur Seite zu stehen. Angefangen bei der Neubesetzung von Stellen über Regelungen der Arbeitsplatzgestaltung bis hin zu Fragen des Kündigungsschutzes. Die Arbeit, die Sie als Vertrauensperson der Schwerbehinderten leisten müssen, ist vielseitig und verantwortungsvoll.

Im ersten Teil dieses Seminars erfahren Sie, wie Sie einen guten Einstieg in Ihr Amt als Vertrauensperson finden und welche Schritte wichtig sind. Darüber hinaus lernen Sie wichtige Informationsquellen, Hilfsmittel und Unterstützungsmöglichkeiten kennen. Im Rechtsteil lernen Sie die für Ihre Arbeit wichtigen Regelungen des SGB IX kennen. Sie machen sich mit der rechtlichen Situation behinderter Arbeitnehmer vertraut und erhalten einen Überblick über Ihre eigene Position als Schwerbehindertenvertreter.

  • Das Amt als Vertrauensperson
  • Rechtsgrundlagen
  • Behinderte, schwerbehinderte und gleichgestellte Mitarbeiter
  • Besondere Rechte der schwerbehinderten und gleichgestellten Arbeitnehmer
  • Allgemeiner und besonderer Kündigungsschutz nach dem SGB IX
  • Aufgaben und persönliche Rechtsstellung der Schwerbehindertenvertretung

Inklusion, die selbstverständliche Zugehörigkeit zum Betrieb ohne Ausgrenzung, ist Ausdruck sozialer Verantwortung. Sie führt zum Abbau von Hürden, damit verschiedenste Ausbildungs- und Arbeitsbereiche im Betrieb für alle zugänglich werden, aber auch zu weniger Barrieren in den Köpfen, mehr Offenheit, Toleranz und ein besseres Miteinander.
Inklusion ist ein Menschenrecht, das in der UN-Behindertenrechtskonvention festgeschrieben ist. Und Inklusion ist kein Expertenthema. Sie gelingt nur, wenn sich alle einbringen. Und je mehr wir über Inklusion wissen, desto eher schwinden Berührungsängste und Vorbehalte. Die Schwerbehindertenvertretung hat dabei einen klaren Handlungsauftrag, eine inklusive Arbeitswelt zu schaffen.

Als Schwerbehindertenvertreter, Betriebsrat oder Beauftragter des Arbeitgebers sind Sie aktiver Initiator in den Betrieben. Sie können die Umsetzung anstoßen und wichtige Anreize vorgeben, um Toleranz und Selbstverständnis in den Betrieben zu fördern. Nur so erhalten Sie eine erfahrene und leistungsstarke Belegschaft in Ihrem Betrieb.

  • Inklusionskonzept mit Weitblick
  • Die SBV und der Beauftragte des Arbeitgebers als Wegbereiter der Inklusion
  • Das Inklusionsteam: Öffentlichkeitsarbeit und Vernetzung
  • Mit Betriebs- und Integrationsvereinbarung zum Erfolg


Agile Methoden Praxisseminare

Einführung für Betriebsräte und Genossenschaften

Agile Methoden, wie Scrum, Kanban oder Holacracy sind zur Zeit in aller Munde, nicht erst seit dem Bestseller „Reinventing Organizations.“ Manchmal etwas übertrieben als Allheilmittel für den innovativen Umgang mit Veränderungen angepriesen, sind es Sammlungen von neuen und alten Werkzeugen des Team- und Projektmanagements. Viele davon können in unterschiedlichen Anwendungsbereichen sehr nützlich sein. Die Methoden strukturieren Arbeitsabläufe und den Austausch im Team und können sowohl im Betrieb, als auch in der Betriebsratsarbeit selbst angewandt werden.
Wir bieten Ihnen ein Einführungsseminar in die Tools und Techniken agilen Arbeitens. Für jede einzelne dieser Methoden gibt es intensive Fortbildungen. Hier geht es darum, einen ersten Überblick zu erhalten darüber, welche unterschiedlichen Methoden es gibt und was sich hinter Begriffen wie Scrum, Soziokratie, Design Thinking etc. verbirgt.

Der Inhalt des Seminars umfasst folgende Themen

  • Was ist Scrum?
  • Wie funktioniert Kanban?
  • Was ist Soziokratie?
  • Wie funktioniert die soziokratische Konsentmoderation
  • Was ist Design Thinking?
  • Was ist ein Business Model Canvas?
  • Anwendung unterschiedlicher Tools der Liberating Structures
  • Welche Probleme entstehen durch „Groupthink“ und was kann man dagegen tun?
  • Bedeutung der Methoden für Arbeitsbedingungen, Stressbelastung und Gesundheitsschutz
  • Anwendung der agilen Methoden in der Betriebsratsarbeit bzw. in Genossenschaften
  • Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bei der Einführung und Ausgestaltung der Methoden

Der Schwerpunkt des Seminars liegt nicht auf der Theorie, sondern auf der Praxis: Um ein Gefühl dafür zu bekommen, wie die Methoden wirken, werden die einzelnen Tools, soweit möglich, praktisch ausprobiert und getestet.

Das Seminar führen wir auf Anfrage durch, auch als Inhouse-Schulung. Wir empfehlen ein 4- bis 5-tägiges Seminar für das vollständige Programm oder 1- bis 2- tägige Schulungen für einzelne Methoden.

Kosten: Seminare, wie dieses sind häufig sehr teuer. Da wir auch kleine, selbstorganisierte Projekte unterstützen wollen, machen wir gerne ein individuelles Angebot auf Nachfrage.

Der Referent Rupay Dahm ist Fachanwalt für Arbeitsrecht, leitet Seminare in Berlin für Betriebsräte, Gewerkschaften und Betriebe in Belegschaftshand und berät selbstorganisierte Projekte sowohl in Fragen des Gesellschafts- und Genossenschaftsrechts als auch im Gründungsprozess und bei der Ausgestaltung der Selbstorganisation.