Ziegenhagen Rechtsanwälte arbeiten vor allem im so genannten kollektiven Arbeitsrecht: Die Partner der Kanzlei vertreten Betriebsräte und Personalräte in allen Städten und vor allen Arbeitsgerichten Deutschlands. Dabei suchen wir die besten Strategien zur Lösung Ihrer Probleme und setzen die so verstandenen Interessen gegenüber dem Arbeitgeber oder der Dienststelle durch – notfalls gegen dessen/ deren Willen.

Leitendes Prinzip der Kanzlei ist, nachhaltige und wirkungsvolle Lösungen für das Wohl der Belegschaft und des Betriebes zu erreichen. Und gerade nicht bei Prestige-Fragen zu streiten.

Kollektives Arbeitsrecht

Ihre Rechte als Betriebsrat oder Personarat oder Schwerbehindertenvertretung

Geht es um Betriebsvereinbarung oder Dienstvereinbarung, geht es um die Rechte der Betriebsräte oder Personalräte, um Sozialpläne oder Tarifverträge, befinden wir uns im kollektiven Arbeitsrecht. Denn hier berühren wir die Interessen aller Arbeitnehmer eines Betriebes oder auch einer Branche, also die kollektiven Interessen der Arbeitnehmer.

Als Betriebsräte oder Personalräte wollen Sie die Interessen Ihrer Kolleginnen und Kollegen durchsetzen. Leitendes Prinzip der Kanzlei ist bei dieser Interessen-
Durchsetzung, nachhaltige und wirkungsvolle Lösungen für das Wohl der Belegschaft zu erreichen – und gerade nicht mit dem Arbeitgeber bei Prestige-Fragen zu streiten.

Wie ist das zu verstehen? Zu einem Verfahren vor dem Arbeitsgericht/Verwaltungsgericht oder der Einigungsstelle raten wir, wenn sie im Gesamtkonzept des Betriebsrates oder Personalrats juristisch Sinn macht und der Unternehmer oder Dienststelle die Rechte der Betriebsräte/ Personalräte oder Belegschaft missachtet.

In vielen Fällen ist dies nicht nötig: Am häufigsten führen kluge Verhandlungen zu besseren Ergebnissen für die Kolleginnen und Kollegen – die Klage, das Beschlussverfahren oder die Einigungsstelle wird in diesem Rahmen taktisch eingesetzt, als Drohung oder Mahnung vor Gericht, dass Rechte des Betriebsrates/ Personarats nicht beschnitten werden und nur auf dieser Grundlage gesprochen werden kann.

Die Schwerbehindertenvertretung/ Vertrauensperson hat besondere Rechte, die leider zu oft missachtet oder übergangen werden. Wir helfen Ihnen bei einer effektiven Wahrnehmung Ihrer Rechte zum Wohle der schwerbehinderten Menschen und Gleichgestellten.

Individuelles Arbeitsrecht

Ihre Rechte als Arbeitnehmer oder schwerbehinderter Mensch

Wer „Arbeitsrecht“ hört, denkt zunächst an Verträge, Kündigungen, möglicherweise Urlaub oder Mutterschutz. Dies sind Fragen des individuellen Arbeitsrechtes, weil es hier um den individuellen Vertrag zwischen dem einzelnen Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber geht.

Wir Rechtsanwälte vertreten Sie im Kündigungsschutz-Prozess. Wir kämpfen für den Erhalt Ihres Arbeitsplatzes oder eine hohe Abfindung. Dazu erledigen wir auch die notwendige Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung. Falls Sie bedürftig sind, kümmern wir uns für Sie um Prozesskostenhilfe.

Wir unterstützen Sie bei Auseinandersetzung um Urlaub, Abmahnung, Entgelt, Sonderzahlung oder Bonus. Sollten der Arbeitgeber Sie falsch eingruppiert haben, sorgen wir für eine richtige Eingruppierung. Wenn Sie meinen, Sie hätten Anspruch auf eine bestimmte Stelle oder eine Beförderung, helfen wir Ihnen beim Konkurrentenschutz.

Schwerbehinderte Menschen haben besondere Rechte, die alle den Erhalt des Arbeitsplatzes sichern sollen. Wir helfen, dass dies auch umgesetzt wird und Angriffe auf ihren Arbeitsplatz abgewehrt werden.