Wichtig ist, den Arbeitnehmern die private Nutzung der dienstlichen E-Mail zu untersagen. Dann kann das Persönlichkeitsrecht schon nicht betroffen sein. Zudem müssen mildere Mittel wie einvernehmliche Einsichtnahme, Hinzuziehung von neutralen Beobachtern sowie (zeitliche) Eingrenzung der Einsichtnahme erwägt werden. Sollte die Arbeitnehmer nicht mitwirken, erhärtet das den Verdacht von Rechtsverstößen und erleichtert die Einsicht/ Kontrolle.
Die Überwachung und Beschattung von Arbeitnehmern ist ein heikles Feld. Denn diese muss Verhältnismäßig sein. Was genau das ist, ist zuverlässig nicht zu prognostizieren. Daher sollte ein solcher Einsatz gut überdacht werden.