Wir suchen nach Lösungen – gemeinsam mit Gewerkschaften. Manche Probleme am Arbeitsplatz lassen sich nicht allein anwaltlich oder gerichtlich lösen. Dann kann es erforderlich sein, nach einer umfassenderen Lösungsstrategie zu suchen. Das gilt insbesondere für Fragen der Entlohnung.
Arbeitsverdichtung, Personalmangel, Burnout, Gesundheitsschutz, ein schlechtes Betriebsklima, Betriebsänderungen oder Umstrukturierungen sind Situationen, die von einer Person allein – auch mit bester anwaltlicher Unterstützung – kaum verbessert werden können. Auch vermeintlich positive Veränderungen, wie die Modernisierung oder Einführung neuer Technologien und Arbeitsabläufe oder die Flexibilisierung von Arbeitsbedingungen, haben nicht selten nachteilige Auswirkungen auf die Belegschaft.
Wo dies möglich und von unseren Mandant*innen so erwünscht ist, arbeiten wir gemeinsam mit Betriebsräten und Gewerkschaften um unsere Kompetenzen und unsere Fachexpertise möglichst effektiv einsetzen zu können. Wenn alle an einem Strang ziehen, lässt sich mehr erreichen!