Ein „wohlwollendes“ Zeugnis schließt negativen Aussagen über Führung und Leistung nicht aus.

Ein Zeugnis muss Leistung und Verhalten beurteilen. Hinsichtlich der „Leistung“ sind Aussagen zu Arbeitsbefähigung (Können), Arbeitsbereitschaft (Wollen), Arbeitsvermögen (Ausdauer), Arbeitsweise (Einsatz), Arbeitsergebnis (Erfolg) und Arbeitserwartung (Potential) sowie bei Vorgesetzten zur Führungsleistung zu treffen. Beim „Verhalten“ geht es um das Sozialverhalten, also die Kooperations- und Kompromissbereitschaft und gegebenenfalls das Führungsverhalten und der Führungsstil.

Grundsätzlich erteilt der Arbeitgeber nach eigener Einschätzung das Zeugnis. Er muss hierbei den Spannungsbogen zwischen Wahrheitspflicht und Wohlwollen beachten. Ratsam ist, das Zeugnis mit dem Beschäftigten abzustimmen. Nur so lassen sich unnötige Streitigkeiten vermeiden.

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