Corona und das Arbeitsrecht

13 Tipps für Unternehmen und Arbeitnehmer zum arbeitsrechtlichen Umgang mit den Folgen des Coronavirus.
Von Fachanwalt für Arbeitsrecht Ivailo Ziegenhagen

Auf Grund der weltweit wachsenden Zahlen der Infektionen mit dem Coronavirus und seiner schnellen Verbreitung bleibt auch die Arbeitswelt von diesem Thema nicht verschont.
Es gibt zwar keine eigene umfassende gesetzliche Regelung wie mit einer Epidemie wie dem Coronavirus umzugehen ist; Pflichten des Arbeitgebers und Rechte des Arbeitnehmers ergeben sich jedoch aus dem allgemeinen Arbeitsrecht.
Hier ein kurzer Überblick über die Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen zu diesem Thema.

Wir hoffen, dass keine dieser Antworten für Sie Relevanz haben werden und Sie ungeachtet des Coronavirus ihren Betrieb fortführen können oder Ihre Arbeit ausführen können. Nichtsdestotrotz stehen wir für Fragen natürlich immer zur Verfügung.

1. Kann der Arbeitgeber einseitig Home-Office anordnen?

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2. Kann der Arbeitgeber zwangsfrei anordnen, so dass Minusstunden entstehen?

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3. Kann der Arbeitgeber (Zwangs-) Urlaub/ Betriebsferien anordnen?

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4. Kann der Arbeitgeber unbezahlt freistellen?

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5. Was passiert, wenn die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel nicht mehr möglich ist?

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6. Besteht im Falle einer Epidemie weiterhin die Pflicht zur Arbeit zu erscheinen?

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7. Was passiert, wenn eine staatliche Anordnung die Arbeit unmöglich macht?

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8. Wie ist mit der Schließung der Kita oder Schule umzugehen?

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9. Welche Fürsorgepflichten bestehen für den Arbeitgeber?

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10. Welche Fürsorgepflichten treffen die Arbeitnehmer?

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12. Mundschutz bei der Arbeit?

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13. Können Arbeitnehmer in Quarantäne gesteckt werden?

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