Betriebsratsanhörung in der Probezeit

Auch wenn der Arbeitgeber keine „Gründe“ mitteilen muss, sondern es sich leicht machen kann, ist es ratsam, dem Betriebsrat alle „Gründe“ bekannt zu geben. Das ist fair und ermöglicht dem Betriebsrat, sich damit auseinandersetzen und ggf. Einfluss auf die Kündigung zu nehmen. Aus Arbeitgebersicht sollte nicht versäumt werden, die Anhörung mit einem Werturteil zu beenden. Dann ist die Anhörung des Betriebsrats ordnungsgemäß.

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