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Schwerpunkte
 
 
Beratung eines Mandanten.
Unser Schwerpunkt
 

Die Rechtsanwälte Waitschies & Ziegenhagen arbeiten vor allem im so genannten kollektiven Arbeitsrecht: Die Partner der Kanzlei vertreten im Schwerpunkt Betriebsräte und Gesamtbetriebsräte in allen Städten und vor allen Arbeitsgerichten Deutschlands.

Dabei suchen wir mit Ihnen die besten Strategien zur Lösung Ihrer Probleme im Unternehmen und setzen die so verstandenen Interessen gegenüber dem Arbeitgeber durch – notfalls gegen dessen Willen.

Leitendes Prinzip der Kanzlei ist bei dieser Interessen-Durchsetzung, nachhaltige und wirkungsvolle Lösungen für das Wohl der Belegschaft und des Betriebes zu erreichen. Und gerade nicht bei unwichtigen Prestige-Fragen zu streiten.

 
Individuelles Arbeitsrecht
Ihre Rechte als Arbeitnehmer oder Arbeitgeber

Wer "Arbeitsrecht" hört, denkt zunächst an Verträge, Kündigungen, möglicherweise Urlaub oder Mutterschutz. Dies sind Fragen des individuellen Arbeitsrechtes, weil es hier um den individuellen Vertrag zwischen dem einzelnen Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber geht.

Auf Arbeitnehmer-Seite vertreten wir Sie im Kündigungsschutz-Prozess. Wir kämpfen für den Erhalt Ihres Arbeitsplatzes oder eine hohe Abfindung. Dazu erledigen wir auch die notwendige Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung. Falls Sie bedürftig sind, kümmern wir uns für Sie um Prozesskostenhilfe.

Ausführliche Artikel zum Thema Kündigungsschutz für Arbeitnehmer finden Sie auf unserem Informations-Portal: www.kuendigungs-schutz.com

Auf der Arbeitgeber-Seite schreiben wir Ihre Arbeitsverträge, die die aktuellste Rechtsentwicklung berücksichtigen, vor allem die Fragen der Inhaltskontrolle nach den AGB-Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches. Wir helfen Ihnen im Fall von Konflikten, mit Ihren Arbeitnehmern zunächst einvernehmliche Lösungen zu finden, notfalls beraten wir Sie im Vorfeld einer Kündigung, um Fehler zu vermeiden. Denn je besser Ihre Sache vorbereitet ist, desto eher wird ein gegnerischer Anwalt von einer Kündigungsschutz-Klage abraten.

Kollektives Arbeitsrecht
Ihre Rechte als Betriebsrat oder Unternehmer

Geht es um Betriebsvereinbarungen, geht es um die Rechte der Betriebsräte, um Sozialpläne oder Tarifverträge, befinden wir uns im kollektiven Arbeitsrecht. Denn hier berühren wir die Interessen aller Arbeitnehmer eines Betriebes oder auch einer Branche, also die kollektiven Interessen der Arbeitnehmer.

Als Betriebsräte wollen Sie die Interessen Ihrer Kolleginnen und Kollegen durchsetzen. Leitendes Prinzip der Kanzlei ist bei dieser Interessen- 
Durchsetzung, nachhaltige und wirkungsvolle Lösungen für das Wohl der Belegschaft zu erreichen – und gerade nicht mit dem Arbeitgeber bei Prestige-Fragen zu streiten.

Wie ist das zu verstehen? Zu einem Verfahren vor dem Arbeitsgericht oder der Einigungsstelle raten wir, wenn sie im Gesamtkonzept des Betriebsrates juristisch Sinn macht und der Unternehmer die Rechte der Betriebsräte oder Belegschaft missachtet.

In vielen Fällen ist dies nicht nötig: Am häufigsten führen kluge Verhandlungen zu besseren Ergebnissen für die Kolleginnen und Kollegen – die Klage, das Beschlussverfahren oder die Einigungsstelle wird in diesem Rahmen taktisch eingesetzt, als Drohung oder Mahnung vor Gericht, dass Rechte des Betriebsrates nicht beschnitten werden und nur auf dieser Grundlage gesprochen werden kann.