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Hartz IV-Empfänger muss Kita-Reise selbst zahlen
Ein Junge spaziert durch den Wald.
 
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Hartz IV-Empfänger muss Kita-Reise selbst zahlen

Berlin, 14. April 2010 – Kosten für eine mehrtägige Kita-Reise sind nicht vom JobCenter zu übernehmen. Dies entschied das Sozialgericht Berlin am 14. April 2010 (AZ: S 39 AS 9775/10 ER).

---------- Von Fachanwältin für Sozialrecht Kirstin Gottlob -----------

Damit wurde der Antrag eines 5 Jahre alten Jungen zurückgewiesen. Er begehrte im Wege des Eilverfahrens die Kostenübernahme einer mehrtägigen Kita-Reise in Höhe von 121,00 Euro.

Ohne Erfolg.

Das Sozialgericht führte aus, dass es für einen Zuschuss des JobCenters keine Rechtsgrundlage gebe. Kindergartenfahrten seien vom Gesetz nicht erfasst. Lediglich mehrtägige Klassenreisen im Rahmen schulrechtlicher Bestimmungen seien gemäß § 23 Abs. 3 Nr. 3 Sozialgesetzbuch II zuschussfähig.

Eine Kostenübernahmeverpflichtung des JobCenter lasse sich danach auch nicht über die Härtefallregelung herleiten, die das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in seinem Hartz IV-Urteil vom 9. Februar 2010 (Az. 1 BvL 1/09) aus dem Grundgesetz abgeleitet hat.

Das BVerfG hatte aus dem Grundgesetz “unter engen und strikten” Voraussetzungen für “seltene Fälle” einen Leistungsanspruch für einen “unabweisbaren, laufenden, nicht nur einmaligen und besonderen Bedarf zur Deckung des menschenwürdigen Existenzminimums” hergeleitet, um Lücken zu schließen, die aus der Pauschalierung der Regelleistung herrühren. Die Kosten einer Kita-Reise seien – so das Sozialgericht Berlin – jedoch keine laufenden, sondern nur einmalig anfallende Kosten.

Zuletzt komme auch keine darlehensweise Gewährung in Betracht. Die 6-köpfige Familie (Bedarfsgemeinschaft) beziehe monatlich 1900,00 Euro Hartz IV zuzüglich 888 Euro Kindergeld. Auch waren die Eltern bereits ein Jahr zuvor über die Reise selbst sowie die hierdurch entstehenden Kosten von der Kita informiert worden. Die Eltern seien daher gehalten gewesen, rechtzeitig eigenständig monatliche Rücklagen zur Finanzierung der Kita-Reise zu bilden.