
Die Arbeitnehmer der Branche sollten das Geschehen weiter genau verfolgen. Sobald der Mindestlohntarifvertrag wirksam ist, muss der Arbeitgeber aufgefordert werden, das höhere Tarifentgeld zu zahlen. Sollte der Arbeitgeber sich weigern, müssen die Beschäftigten eventuell geltende Ausschlussfristen beachten und bei weiterer Ablehnung oder Nichtzahlung eventuell vor dem zuständigen Arbeitsgericht klagen. (Fachanwalt für Arbeitsrecht Ivailo Ziegenhagen)
Weg frei für höheren Mindestlohn im Wach- und Sicherheitsgewerbe
Berlin, 2. März 2010 — Beschäftigte im Wach- und Sicherheitsgewerbe können sich bald über deutlich mehr Gehalt freuen. Grund: Die Gewerkschaft ver.di und der Bundesverband des deutschen Wach- und Sicherheitsgewerbes (BDWS) haben die Weichen für einen höheren Mindestlohn gestellt.
---------- Von Fachanwalt für Arbeitsrecht Ivailo Ziegenhagen -----------
Nach schwierigen Verhandlungen hatten sich die Gewerkschaft ver.di und der BDWS auf einen Mindestlohntarifvertrag im Wach- und Sicherheitsgewerbe verständigt. Die Bundestarifkommission von ver.di hat am 2. März 2010 beschlossen, diesen Mindestlohntarirfvertrag abzuschließen. Nun ist der BDWS am Zug. Sollte auch dieser dem Tarifvertrag zustimmen, müssten beide Parteien gemeinsam beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales beantragen, dass der Mindestlohntarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt wird.
Bislang erhält ein Sicherheitsmitarbeiter im Objektschutz in Berlin und Brandenburg 6,05 Euro in der Stunde. Der neue Tarifvertrag sieht einen Mindestlohn von 6,53 Euro in der Stunde ab dem 1. Januar 2011 vor. Das Entgelt soll in den neuen Bundesländern stufenweise auf 7,50 Euro pro Stunde zum 1. Januar 2013 steigen. In Baden-Württemberg ist bis dahin ein Lohn in Höhe von 8,90 Euro pro Stunde vorgesehen.
Klar ist damit die Richtung. Es geht nach oben. Der Mindestlohn ist aber nur die unterste Absicherung. Die Gewerkschaft ver.di betont, es bleibe wichtig, auf Landesebene weiter Gehaltssteigerung durchzusetzen.
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