http://wz-anwaelte.de
Betriebsräte
Betriebsrats-Wahlen. Stützschriften nicht per Fax!
Berlin/Erfurt, 20. Januar 2010 – Betriebsräte und Wahlvorstände müssen bei der anstehenden Wahl besonders aufpassen, wenn es um die Stützunterschriften für die vorgeschlagenen Kolleginnen und Kollegen geht. Die Stützunterschriften müssen unbedingt im Original beim Wahlvorstand eingehen – ein Telefax reicht nicht (AZ: 7 ABR 39/08)! Das entschieden die Richter am Bundesarbeitsgericht jetzt zwar nur für den Fall der Wahl einer Schwerbehindertenvertretung. Die Entscheidung dürfte aber auf die Wahl der Betriebsräte übertragbar sein.
Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 20. Januar 2010 - 7 ABR 39/08 -
Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 1. April 2008 - 3 TaBV 1/08 -
Suche
Archiv
- Weg frei für höheren Mindestlohn im Wach- und Sicherheitsgewerbe
- Sicherheitsmitarbeiter erhalten Mindestlohn von 5,58 Euro
- Mehr
- Kurzarbeit Null kann ältere Angestellte diskriminieren
- Chefs müssen für Fragen nach schweren Krankheiten zahlen
- Mehr
- "Emmely" gewinnt. Kündigung wegen Unterschlagung zweier Wertbons rechtswidrig
- Maultaschen-Fall. 42.500 Euro Abfindung
- Mehr
- Kurzarbeit. Welche Rechte habe ich?
- Hartz IV. Was tun bei Ärger mit dem Amt?
- Mehr
- Jobsuche. Kein Anspruch auf einen guten Vermittler
- Hartz IV-Empfänger muss Kita-Reise selbst zahlen
- Mehr
- Betriebsrats-Wahlen. Stützschriften nicht per Fax!
- Bundesarbeitsgericht: Betriebsrat hat Anspruch auf Internet-Zugang
- Mehr
Lohn und Gehalt
Antidiskriminierungsrecht
Kündigungsschutz
Lexikon
Sozialrecht
Betriebsräte
Quelle: http://www.wz-anwaelte.de/Archiv/70/Betriebsrats-Wahlen_St%C3%BCtzschriften_nicht_per_Fax!


