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Betriebsrats-Wahlen. Stützschriften nicht per Fax!
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Betriebsrats-Wahlen. Stützschriften nicht per Fax!

Berlin/Erfurt, 20. Januar 2010 – Betriebsräte und Wahlvorstände müssen bei der anstehenden Wahl besonders aufpassen, wenn es um die Stützunterschriften für die vorgeschlagenen Kolleginnen und Kollegen geht. Die Stützunterschriften müssen unbedingt im Original beim Wahlvorstand eingehen – ein Telefax reicht nicht (AZ: 7 ABR 39/08)! Das entschieden die Richter am Bundesarbeitsgericht jetzt zwar nur für den Fall der Wahl einer Schwerbehindertenvertretung. Die Entscheidung dürfte aber auf die Wahl der Betriebsräte übertragbar sein.

Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 20. Januar 2010 - 7 ABR 39/08 -
Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 1. April 2008 - 3 TaBV 1/08 -