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Bundesarbeitsgericht: Betriebsrat hat Anspruch auf Internet-Zugang
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Betriebsräte müssen nun nicht mehr aufwendig begründen, warum das Internet für sie unerlässlich ist. Wenn der Arbeitgeber einen Anschluss hat und keine Kosten durch die Freischaltung des Betriebsrats-Computers entstehen, muss der Zugang vom Chef bezahlt werden.

Bundesarbeitsgericht: Betriebsrat hat Anspruch auf Internet-Zugang

Berlin/Erfurt, 20. Jauar 2010 – Der Betriebsrat kann in der Regel einen Internet-Anschluss vom Arbeitgeber verlangen. Das geht aus einem Beschluss des Bundearbeitsgerichtes vom 20. Januar 2010 hervor (AZ: 7 ABR 79/08).

---------- Von Fachanwalt für Arbeitsrecht Markus Waitschies -----------

Die Bundesrichter bestätigten damit die Auffassung des Arbeitsgerichtes Berlin und des Landesarbeitsgerichtes Berlin-Brandenburg. Sie entschieden laut Pressemitteilung des Gerichtes: "Der Betriebsrat kann vom Arbeitgeber die Bereitstellung eines Internetanschlusses jedenfalls dann verlangen, wenn er bereits über einen PC verfügt, im Betrieb ein Internetanschluss vorhanden ist, die Freischaltung des Internetzugangs für den Betriebsrat keine zusätzlichen Kosten verursacht und der Internetnutzung durch den Betriebsrat keine sonstigen berechtigten Belange des Arbeitgebers entgegenstehen."

Im konkreten Fall hatten das Arbeitsgericht Berlin und das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg dem Betriebsrat bereits Recht gegeben. Der Arbeitgeber, ein Baumarkt, verfügt über einen Internet-Anschluss. Durch die Freischaltung entstehen keine zusätzlichen Kosten.

 

Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 20. Januar 2010 - 7 ABR 79/08

Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9. Juli 2008 - 17 TaBV 607/08 -