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Lexikon
Klage. Kann ich ohne Anwalt zum Arbeitsgericht?
Wer eine Kündigungsschutzklage erheben will, kann das in der ersten Instanz o h n e Anwalt tun. Erst in der Berufung bedarf es der professionellen Hilfe eines Prozessvertreters.
Ohne Anwalt klagen – was muss ich machen?
Wer ohne Anwalt klagen will, kann seine Klage beim Arbeitsgericht schriftlich einreichen. Weitaus besser ist es aber, zur Geschäftsstelle des jeweiligen Arbeitsgerichtes zu gehen – und die Klage dort mündlich aufzugeben. Die Angestellten dort helfen beim Formulieren der richtigen Anträge, die nicht falsch sein dürfen.
Was sollte ich mitbringen?
Wichtig ist, dass Sie die Adresse und den Namen der Geschäftsführerin oder des Geschäftsführers Ihres Betriebes parat haben. In manchen fällen handelt es sich um den Inhaber der Firma selbst – oder auch um den Vorstandsvorsitzenden.
Sie sollten die schriftliche Kündigung mitbringen. Außerdem dürfen Sie den Arbeitsvertrag nicht vergessen, aus dem sich Ihr Anstellungs-Verhältnis ergibt.
Wenn Sie Zeugen benennen wollen, sollten Sie auch deren vollen Namen und Adresse kennen.
Von Vorteil sind auch Ihre Gehaltsabrechnungen oder Ihre Einkommensteuer-Bescheinigung. Daraus errechnet das Gericht die Gebühren.
Ohne Anwalt klagen – was muss ich machen?
Wer ohne Anwalt klagen will, kann seine Klage beim Arbeitsgericht schriftlich einreichen. Weitaus besser ist es aber, zur Geschäftsstelle des jeweiligen Arbeitsgerichtes zu gehen – und die Klage dort mündlich aufzugeben. Die Angestellten dort helfen beim Formulieren der richtigen Anträge, die nicht falsch sein dürfen.
Was sollte ich mitbringen?
Wichtig ist, dass Sie die Adresse und den Namen der Geschäftsführerin oder des Geschäftsführers Ihres Betriebes parat haben. In manchen fällen handelt es sich um den Inhaber der Firma selbst – oder auch um den Vorstandsvorsitzenden.
Sie sollten die schriftliche Kündigung mitbringen. Außerdem dürfen Sie den Arbeitsvertrag nicht vergessen, aus dem sich Ihr Anstellungs-Verhältnis ergibt.
Wenn Sie Zeugen benennen wollen, sollten Sie auch deren vollen Namen und Adresse kennen.
Von Vorteil sind auch Ihre Gehaltsabrechnungen oder Ihre Einkommensteuer-Bescheinigung. Daraus errechnet das Gericht die Gebühren.
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Quelle: http://www.wz-anwaelte.de/Archiv/46/Klage_Kann_ich_ohne_Anwalt_zum_Arbeitsgericht


