Ihre Rechte bei der Europameisterschaft
Hamburg/Berlin, 14. Juni 2012 – Deutschland hat es leider nicht geschafft: Spanien ist Europameister 2012. Lesen Sie hier, welche Rechte Sie als Arbeitnehmer bei einem großen Turnier wie die EM haben!
Habe ich Anspruch auf Urlaub während der EM?
Der Arbeitnehmer kann seine Wünsche anmelden. Die darf der Arbeitgeber nur ablehnen, wenn dem dringende betriebliche oder soziale Belange der anderen Mitarbeiter entgegen stehen. Zum Beispiel bei hohem Auftragseingang – oder wenn bereits die halbe Firma während der EM frei hat.
Was, wenn ich einfach zu Hause bleibe?
Auf keinen Fall den Urlaub eigenmächtig antreten! Da wäre sogar eine fristlose Kündigung möglich! Gleiches gilt, wenn ich einfach "krank" werde. Sollte ich meinen, mir stünde der Urlaub zu, bleibt nur der sichere Weg über ein so genanntes Eilverfahren beim Arbeitsgericht. Das könnte den Urlaub gestatten.
Sie haben weitere Fragen wegen Ihrer Rechte als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer? Dann rufen Sie an unter 030 - 288 78 600!
Darf ich mir einen Fernseher ins Büro stellen und mit den Kollegen Fußball schauen?
Auf keinen Fall ohne die Erlaubnis des Chefs! Wer ein Spiel sieht, kann in den meisten Fällen nicht mehr richtig arbeiten – und das kommt einem Klau von Entlohnung gleich. Schließlich muss ich arbeiten für mein Geld. Abmahnung und Kündigung können die Folge sein.
Mein Computer bei der Arbeit hat Internet-Anschluss. Kann ich den Live-Stream anschalten?
Auch das geht nur mit einem Okay aus der Chefetage! Der Live-Stream ist in diesem Zusammenhang nichts anderes als eine Fernsehübertragung – maßgeblich bleibt, dass die Arbeitnehmer in den wenigsten Berufen gleichzeitig schauen und arbeiten können. Die ausschweifende Nutzung des Internets kann den Arbeitgeber sogar zur fristlosen Kündigung berechtigen (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 7. Juli 2005, Az. 2 AZR 581/04).
Viele Zeitungen bieten online einen Live-Ticker. Darf ich von Zeit zu Zeit da reinschauen?
Das müsste gehen, wenn es nicht ausdrücklich verboten wurde. Hintergrund: Eine sehr geringe private Nutzung des Internets ist während der Arbeit in den meisten Betrieben erlaubt.
Fernseher, Internet sind schwierig – was, wenn ich das gute alte Radio ins Büro mitnehme und anschalte?
Das Radiohören ist grundsätzlich erlaubt, auch während der Arbeit. Vorsicht: Wenn die Kollegen das nicht wollen, gibt es Probleme.
Kann ich meinen iPad oder mein Handy nutzen?
Wer über Kopfhörer die Übertragung hört – und weiter konzentriert arbeiten kann, sollte kein Probleme bekommen. Wer allerdings über das Handy eine Übertragung anschaut, riskiert eine Abmahnung und Kündigung.
Ich will das Deutschland-Trickot bei der Arbeit tragen. Kann mein Chef das untersagen?
Ja, wenn Schutzkleidung vorgesehen ist. Ja, wenn eine Kleiderordnung wie bei Kundenberatern, Stewardessen besteht. Nein, wenn es auf die Kleidung nicht ankommt.
Ich bin genervt vom Rummel und vom Lärm der Kollegen. Was kann ich tun?
Besteht ein Betriebsrat kann der eine Einigung mit dem Chef verlangen. Es handelt sich um eine Frage der Ordnung des Betriebes.
Beim "Sommermärchen" 2006 hat mein Boss erlaubt, die WM-Spiele zu schauen. Dieses Mal, für die EM, soll das nicht gelten. Kann ich mich auf eine Art Gewohnheitsrecht oder eine betriebliche Übung berufen?
Nein. Eine betriebliche Übung ist nicht entstanden. Dafür gibt es zu wenig WM-Spiele. Anders ist das allerdings, wenn der Chef bei jeder WM und EM der vergangenen zehn Jahren das Schauen erlaubt hat. In diesem Fall wird wohl eine betriebliche Übung eingetreten sein.
Das Halbfinale steht an. Ausgerechnet jetzt soll ich Überstunden machen. Kann ich sie verweigern?
Das kommt auf den Arbeitsvertrag oder den Tarifvertrag an. Wenn dort – wie in den meisten Fällen – steht, dass ich zur Leistung von Überstunden verpflichtet bin, muss ich mit der Faust in der Tasche diese Arbeit leisten. Aber: Wer nicht durch behördliche Anordnung, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung verpflichtet ist, mehr als 10 Stunden am Tag zu arbeiten, kann sich in diesem Fall auf das Arbeitszeitgesetz berufen. Nach zehn Stunden Arbeit an diesem Tag ist dann Schluss mit Überstunden! Das rettet möglicherweise die Verlängerung und das Elfmeterschießen.
Ich darf die Gruppenspiele bei der Arbeit sehen. Kann ich auch ein Bier dazu trinken?
Nur wenn Alkohol im Dienst nicht untersagt ist – und die mögliche Arbeit nach Abpfiff nicht darunter leidet.
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